Aktuelle Versicherungsdaten bei der Künstlersozialkasse anfordern
Die Künstlersozialkasse speichert und pflegt Ihre Versicherungsdaten und führt Ihr Beitragskonto.
Auf Anfrage beantwortet die KSK Fragen
- zu Ihrem Versicherungsstatus,
- den aktuell vorliegenden Daten,
- Ihrem Beitragskonto (Kontostand/Zahlungseingänge)
- und den Berechnungsgrundlagen.
Wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können Sie jederzeit Informationen über Ihre Versicherungspflicht und Ihr Beitragskonto von der Künstlersozialkasse erhalten. Dazu müssen Sie eine Anfrage an die KSK schicken.
Wenden Sie sich mit Ihrem Informationswunsch online, per Post oder telefonisch an die Künstlersozialkasse.
Online-Mitteilung:
- Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
- Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
- Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Auf der nächsten Seite können Sie auswählen, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
Mitteilung per Post:
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
- Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
Die Künstlersozialkasse sendet Ihnen die gewünschten Informationen schriftlich zu.
Telefonische Mitteilung:
- Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
- Rufen Sie die Künstlersozialkasse an.
- Teilen Sie der Künstlersozialkasse mit, welche Informationen oder Unterlagen Sie benötigen.
- In der Regel erhalten Sie die gewünschten Informationen sofort mündlich.
- Sollten Sie die Informationen auch schriftlich benötigen, werden Ihnen diese nach dem Telefonat per Post zugeschickt.
- Sollte eine telefonische Auskunft nicht sofort möglich sein, ruft Sie die Künstlersozialkasse entweder zurück oder Sie erhalten die gewünschten Informationen schriftlich.
- Sie sind oder waren grundsätzlich über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)