Beteiligungsverfahren
Das förmliche Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen ist durch die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegt. Hier finden Sie alle Unterlagen zu Öffentlichkeitsbeteiligungen für unsere aktuellen Bauleitplanungen.
Samtgemeinde Rosche
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Bebauungsplan Nr. 102 – Solarpark Borg, Gemeinde Rosche - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB
48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Rosche, Bereich Rosche OT Neumühle, Solarpark Borg - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB sowie Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB