Erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz beantragen
Mit einer erteilten Fluglizenz können Sie bestimmte Luftfahrzeugkategorien kommerziell nutzen und steuern.
Zu den Lizenzen für Pilotinnen und Piloten gehören die
- Lizenzen für Luftfahrerinnen und Luftfahrer und
- Lizenzen für Flugdienstberaterinnen und Flugdienstberater.
Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) für die folgenden Luftfahrzeugkategorien beantragen:
- Flugzeuge (A)
- Hubschrauber (H) oder
- Luftschiffe (As)
Dabei haben Sie die Auswahlmöglichkeit eine:
- Erteilung,
- Verlängerung,
- Erneuerung oder
- Erweiterung
für eine
- Muster/Klassenberechtigung,
- musterbezogene Lehrberechtigung,
- nicht musterbezogene Lehrberechtigung,
- sonstige Berechtigung oder
- besondere Berechtigung für Ihre Lizenz
zu beantragen.
Sie können die Lizenz als natürliche oder juristische Person oder in Vertretung beantragen.
Bevor Sie eine Lizenz erhalten, prüft das LBA, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen. Mit der erstmalig erteilten Lizenz können Sie das Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.
Wenn Sie ein Luftfahrzeug führen oder bedienen möchten, benötigen Sie eine Pilotenlizenz. Diese können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Die Erteilung einer Lizenz für Pilotinnen und Piloten können Sie online beantragen:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Senden Sie den Antrag online ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid und Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid online abrufen und erhalten die Lizenz per Post.
- Sie sind
- eine natürliche Person aus dem Inland, einem EU-Staat oder einem Drittstaat oder
- eine juristische Person mit Sitz im Inland oder vertreten durch natürliche Personen aus Inland, EU-Staat oder Drittstaat.
- Sie haben alle erforderlichen theoretischen und praktischen Prüfungen (zum Beispiel Ausbildung, Prüfung, Bestätigung über Flugerfahrung) bestanden und können diese nachweisen.
- Sie haben die Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragt.
wenn Sie eine Lizenz zum gewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (keine ICAO-Lizenz) beantragen:
- Kopie der aktuellen Lizenz (Vorder und Rückseite)
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
- deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
- gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
- Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
- Ausbildung,
- Prüfung,
- Bestätigung über Flugerfahrung.
- Bestätigung der Flugerfahrung für Berufsflugzeugführerinnen und Berufsflugzeugführer (CPL/IR) beziehungsweise Pilotinnen und Piloten in mehrköpfigen Flugbesatzungen (MPL) nach TeilFCL zur Ausstellung einer Lizenz für Verkehrsflugzeugführerinnen und Verkehrsflugzeugführer (ATPL) nach Teil-FCL
- Kopie des Prüfungsprotokolls
wenn Sie eine Lizenz zum nichtgewerblichen Führen von Luftfahrzeugen (ICAO-Lizenz) beantragen:
- Kopie Ihres Personalausweises oder der aktuellen Meldebestätigung
- gültiger Bescheid über das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
- deutsches Sprechfunkzeugnis oder Anerkennungsbescheinigung der Bundesnetzagentur des ausländischen Sprechfunkzeugnisses
- gegebenenfalls Lizenzbestätigung aus Drittland ("Verification")
- Nachweis einer nach Regularien der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) bestandenen praktischen Prüfung
- Nachweis einer nach Regularien der EASA bestandenen theoretischen Prüfung
- Nachweis der theoretischen und praktischen Voraussetzungen durch die Verkehrsfliegerschule (ATO), zum Beispiel
- Ausbildung,
- Prüfung,
- Bestätigung über Flugerfahrung.
- Nachweis der Flugerfahrung
- Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses nach TeilMED (Vorder- und Rückseite)
wenn Sie eine Lizenz für Flugdienstberaterinnen oder Flugdienstberater beantragen:
- Nachweis der theoretischen Prüfung
- Nachweis der praktischen Prüfung
- Kopie Ihres Personalausweises oder der Meldebestätigung
- gültiger Bescheid über die Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Bescheinigung der zuständigen Behörde über die Antragstellung
bei Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung
- ausgefülltes Formular zur Erklärung über Straftaten
für eine Kostenübernahmeerklärung an die bevollmächtigte Person:
- Nachweis der Kostenübernahmeerklärung
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Kosten gelten für die erstmalige Erteilung einer Pilotenlizenz.
Es gibt keine Frist.
Verordnung (EU) Nummer Nr. 1178/2011, Anhang VI, Teil-ARA, Teilabschnitt FCL, Abschnitt II, Verfahren für die Erteilung, Verlängerung oder Erneuerung einer Lizenz, einer Berechtigung oder eines Zeugnisses ARA.FCL.200 (a) bis (d)
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)