Grundsteuer ab 2025
- Informationen zur Zahlung ab 01. Januar 2025 -
- Keine Zahlung ohne neuen Bescheid -
Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid!!!
Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen Regelungen angepasst.
Die Grundsteuerbescheide für 2025 werden im 1. Quartal 2025 versendet. Diese sind abzuwarten.
Sollten Sie Ihrer Bank zur Zahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, stornieren Sie diesen bitte!
Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nach Erlass des neuen Grundsteuerbescheides zur im Bescheid angegebenen Fälligkeit.