Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Zulassung von Ausnahmen zur Durchführung bestimmter Verkaufsveranstaltungen
Die Reisegewerbekartenpflicht entfällt, wenn für das Feilbieten von Waren anlässlich besonderer Verkaufsveranstaltungen eine Ausnahme im Sinne des § 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) erteilt worden ist.
Die Art der feilzubietenden Waren soll in einem gewissen Zusammenhang zur anlassgebenden Veranstaltung stehen.
Die Erteilung der Erlaubnis steht im Ermessen der zuständigen Stelle. Sie ist für einen bestimmten Ort und i.d.R. für eine bestimmte Veranstaltung sowie befristet und schriftlich zu erteilen. Sie kann auch von der Veranstalterin/vom Veranstalter mit Wirkung für die Anbieterinnen/Anbieter beantragt werden und gilt für die Gewerbetreibenden sowie für die bei ihnen Beschäftigten.
§ 55a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich die Verkaufsveranstaltung stattfindet.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie hier Ihren Einheitlichen Ansprechpartner- ggf. Personaldokumente
- bei Antragstellung einer einzelnen Antragstellerin/eines einzelnen Antragstellers
- ggf. Darstellung des Angebotssortiments
Die zuständige Stelle kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.3 an.
Gebühr: 81,00 Euro
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Diese Erlaubnis ersetzt nicht eine Ausnahmegenehmigung, die z. B. für eine Sondernutzung nach dem Straßenrecht vorgeschrieben ist, oder andere Erlaubnisse.
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Landkreis Uelzen - Ordnungsamt
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
Mittwoch und Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
abweichende Öffnungszeiten:
Jagd- und Waffenbehörde
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag nur nach Vereinbarung
Ausländerbehörde
Montag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr
oder Termin nach Absprache