Winterdienst
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Adresse
Landkreis Uelzen
Adresse
Albrecht-Thaer-Straße 101
29525 Uelzen
ÖffnungszeitenMontag, Dienstag und Donnerstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
8:00 - 12:00 Uhr
Nach Absprache bekommen Sie einen Termin in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 19.00 Uhr.
Parkplätze